KI-Inhalte kennzeichnen: Was Unternehmen seit August 2026 beachten müssen
Seit 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-Inhalte.
Viele Unternehmen denken dabei nur an Deepfakes. Das greift zu kurz.
Auch Chatbots, synthetische Medien und öffentliche Informationstexte können betroffen sein. Entscheidend sind Rolle, Inhalt und Veröffentlichungsweg.
Dieser Beitrag zeigt, welche Fälle Du jetzt prüfen solltest. Du bekommst außerdem einen klaren 30-Tage-Plan.
Was gilt seit 2. August 2026?
Artikel 50 des EU AI Act gilt seit 2. August 2026. Er regelt Transparenz bei bestimmten KI-Systemen und Inhalten.
Die EU-Kommission veröffentlichte dazu im Juli 2026 konkrete Leitlinien. Sie erklären Pflichten, Ausnahmen und praktische Beispiele.
Die Regeln unterscheiden zwischen Anbietern und Betreibern. Diese Trennung entscheidet über Deine Aufgaben.
Anbieter entwickeln KI-Systeme oder bringen sie unter eigenem Namen auf den Markt. Betreiber nutzen vorhandene Systeme im eigenen Unternehmen.
Die meisten KMU sind Betreiber. Eigenentwicklungen oder eigene Markenlösungen können diese Einordnung jedoch verändern.
Fall 1: Menschen sprechen direkt mit einem KI-System
Interaktive KI-Systeme müssen ihre Nutzer über den KI-Kontakt informieren. Typische Beispiele sind Chatbots, Sprachassistenten oder digitale Beratungsdialoge.
Die Information muss klar und rechtzeitig erscheinen. Ein versteckter Hinweis im Impressum reicht dafür kaum.
Eine Ausnahme gilt, wenn der KI-Kontakt offensichtlich ist. Unternehmen sollten diese Ausnahme jedoch nicht großzügig auslegen.
Prüfe deshalb jeden Chatbot auf Website, Serviceportal und Bewerberseite. Formuliere einen kurzen Hinweis direkt vor dem ersten Dialog.
Fall 2: KI erzeugt oder verändert Inhalte
Anbieter generativer Systeme müssen Ausgaben maschinenlesbar kennzeichnen. Das betrifft synthetische Texte, Bilder, Audios und Videos.
Die technische Markierung soll den künstlichen Ursprung erkennbar machen. Sie muss wirksam, kompatibel und technisch zuverlässig sein.
Für Unternehmen bleibt eine praktische Aufgabe. Entferne vorhandene Herkunftsinformationen nicht während Export, Bearbeitung oder Veröffentlichung.
Frage Deine Anbieter nach ihrer technischen Kennzeichnung. Dokumentiere die Antwort zusammen mit Produkt, Version und Prüfdatum.
Standardbearbeitungen können ausgenommen sein. Dazu zählen einfache Korrekturen ohne wesentliche inhaltliche Veränderung.
Fall 3: Dein Unternehmen veröffentlicht Deepfakes
Deepfakes brauchen eine sichtbare Offenlegung. Das betrifft realistisch wirkende KI-Bilder, Videos oder Audiodateien.
Ein Beispiel ist eine künstlich erzeugte Sprecherstimme. Auch manipulierte Aufnahmen echter Personen können darunter fallen.
Der Hinweis muss verständlich und gut sichtbar sein. Die konkrete Form hängt vom Medium ab.
Bei Videos gehört der Hinweis an den Anfang. Bei Bildern sollte er direkt am Inhalt stehen.
Künstlerische oder satirische Inhalte haben Erleichterungen. Der Hinweis darf das Werk nicht unangemessen beeinträchtigen.
Fall 4: KI schreibt Texte über öffentliche Themen
Besondere Regeln gelten für Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Dazu können Gesundheit, Wahlen, Sicherheit oder Wirtschaft gehören.
Solche Texte brauchen einen Hinweis auf die KI-Erstellung. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme.
Ein Mensch darf den Text redaktionell prüfen und Verantwortung übernehmen. Dann entfällt die Offenlegungspflicht für diesen Fall.
Ein kurzer Blick genügt dafür nicht. Lege eine echte redaktionelle Prüfung mit klarer Freigabe fest.
Dokumentiere Name, Datum, Quelle und Änderungen. So wird aus Kontrolle ein belastbarer Prozess.
Diese 4 Fragen klären Deine Pflichten
- Interagieren Kunden oder Mitarbeitende direkt mit einem KI-System?
- Erzeugt oder verändert das System Texte, Bilder, Audios oder Videos?
- Veröffentlicht Dein Unternehmen Deepfakes oder Inhalte mit realistisch wirkenden Personen?
- Informieren KI-Texte die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse?
Schon ein Ja verlangt eine genauere Prüfung. Halte Ergebnis und Begründung schriftlich fest.
Berücksichtige auch Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung. Betroffene Personen müssen vor deren Einsatz informiert werden.
Der 30-Tage-Plan für KMU
Woche 1: Systeme und Inhalte erfassen
Liste alle KI-Systeme mit Kontakt zu Kunden, Bewerbern oder Mitarbeitenden. Ergänze veröffentlichte Texte, Bilder, Videos und Audios.
Notiere Anbieter, Zweck, Verantwortlichen und Zielgruppe. Diese Liste ist Deine Arbeitsgrundlage.
Woche 2: Rollen und Fälle zuordnen
Ordne jedes System einem der 4 Fälle zu. Kläre außerdem Deine Rolle als Anbieter oder Betreiber.
Prüfe Ausnahmen nicht pauschal. Halte jede Entscheidung mit kurzer Begründung fest.
Woche 3: Hinweise und Freigaben einbauen
Platziere Hinweise direkt am Kontaktpunkt oder Inhalt. Definiere außerdem eine redaktionelle Freigabe für öffentliche Informationstexte.
Teste jeden Hinweis auf Smartphone und Desktop. Er muss vor der Nutzung erkennbar sein.
Woche 4: Nachweise und Schulung abschließen
Speichere Screenshots, Anbieterangaben, Freigaben und Prüfdaten. Benenne eine verantwortliche Person für spätere Kontrollen.
Schule Marketing, HR, Vertrieb und Kundenservice passend zu ihren Aufgaben. Eine allgemeine Tool-Einweisung reicht dafür nicht.
Unsere EU-AI-Act-Pflichtschulung verbindet Rechtsgrundlagen mit konkreten Arbeitsfällen. Für Teams passen wir Beispiele und Nachweise an.
Welche Fristen und Sanktionen gelten?
Artikel 50 gilt grundsätzlich seit 2. August 2026. Alte Inhalte brauchen keine rückwirkende Kennzeichnung.
Für bestimmte ältere Systeme gilt eine begrenzte Übergangsfrist. Sie endet am 2. Dezember 2026.
Diese Frist betrifft nur die maschinenlesbare Markierung nach Artikel 50 Absatz 2. Andere Transparenzpflichten gelten bereits.
Verstöße können bis zu 15 Millionen Euro kosten. Alternativ gelten bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Bei KMU muss die Behörde Verhältnismäßigkeit berücksichtigen. Das ersetzt keine saubere Prüfung.
Häufige Fragen
Muss jeder KI-Text gekennzeichnet werden?
Nein. Die Pflicht trifft bestimmte öffentliche Informationstexte ohne redaktionelle Prüfung und Verantwortungsübernahme.
Braucht jedes KI-Bild einen sichtbaren Hinweis?
Nein. Sichtbare Hinweise betreffen insbesondere Deepfakes. Technische Markierungen sind vor allem Aufgabe der Systemanbieter.
Reicht ein allgemeiner Hinweis in der Datenschutzerklärung?
Meist nicht. Die Information soll direkt, verständlich und rechtzeitig am betreffenden System erscheinen.
Wer trägt im Unternehmen die Verantwortung?
Die Geschäftsführung sollte Zuständigkeiten festlegen. Fachbereiche brauchen klare Freigaben, Regeln und dokumentierte Kontrollen.
Der nächste Schritt
Prüfe heute Deine 5 wichtigsten KI-Anwendungen mit den 4 Fragen. Dokumentiere bis Freitag jeden Treffer und die geplante Maßnahme.
Fehlen Zuständigkeiten oder Wissen, starte mit einer rollenspezifischen KI-Schulung für Unternehmen.
