EU AI Act: 9 Fragen von Unternehmen beantwortet

Fragen zum EU AI Act und zur KI-Kompetenzpflicht

Stand: August 2026. Preise und Inhalte prüfen wir vierteljährlich.

Der EU AI Act betrifft nahezu jedes Unternehmen, das KI einsetzt. Die meisten Fragen drehen sich um Artikel 4, die Kompetenzpflicht. Sie gilt seit dem 2. Februar 2025 und wurde durch den Digital Omnibus nicht verändert.

Was ist die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4?

Artikel 4 der EU-Verordnung 2024/1689 verpflichtet alle Betreiber von KI-Systemen. Sie müssen für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden sorgen. Die Pflicht gilt seit Februar 2025, genauer seit dem 2. Februar. Sie verlangt Schulung passend zu Rolle und Vorwissen. Dazu einen Nachweis darüber. Eine feste Stundenzahl schreibt die Verordnung nicht vor.

Gilt die Pflicht auch für unser Unternehmen?

Ja, sobald Sie KI-Werkzeuge im Unternehmen einsetzen. Größe, Branche und Rechtsform spielen keine Rolle. Auch wer nur ChatGPT oder Microsoft Copilot nutzt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung. Ausgenommen ist allein die private Nutzung außerhalb einer beruflichen Tätigkeit. Ein eigenes KI-Projekt brauchen Sie für die Pflicht nicht.

Was hat der Digital Omnibus geändert?

Der Digital Omnibus hat die Fristen für Hochrisiko-Systeme verschoben. Das Europäische Parlament stimmte am 16. Juni 2026 zu. Am 29. Juni 2026 bestätigte der Rat. Anhang III verschiebt sich um rund 16 Monate auf Dezember 2027 nach hinten. Anhang I verschiebt sich um ein Jahr auf August 2028 nach hinten. An Artikel 4 ändert das nichts.

Greifen ab dem 2. August 2026 neue Pflichten für den Mittelstand?

Nein, jedenfalls keine Hochrisiko-Pflichten. An diesem Datum greifen nur die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der Verordnung. Wer einen Chatbot, einen Sprachassistenten oder KI-Inhalte einsetzt, muss das offenlegen. Der Nutzer muss wissen, dass eine Maschine beteiligt ist. Die scharfen Hochrisiko-Anforderungen kommen erst ab Dezember 2027.

Was muss konkret geschult werden?

Drei Ebenen. Erstens Grundlagen: Wie KI funktioniert, wo sie zuverlässig ist und wo sie halluziniert. Zweitens die eigene Anwendung. Welche Werkzeuge sind im Unternehmen erlaubt, und was darf in einen Prompt? Drittens Recht und Verantwortung. Dazu zählen Risikoklassen, Betreiberpflichten, Dokumentation und Meldewege.

Welchen Nachweis brauchen wir?

Einen dokumentierten Schulungsnachweis je Person. Bei uns umfasst er das Teilnahmezertifikat mit Datum, die Inhaltsübersicht der Schulung und das Prüfungsergebnis. Für Audits empfehlen wir zusätzlich eine zentrale Übersicht aller geschulten Mitarbeitenden mit Schulungsdatum. Diese Dokumentation liefern wir bei Rollout-Programmen mit und halten sie aktuell.

Was kostet die Pflichtschulung je Mitarbeiter?

Online kostet die Kompaktschulung ab 259 Euro je Person. In Präsenz sind es ab 500 Euro je Person, bei mindestens 8 Teilnehmenden. Für Einzelpersonen online liegt der Preis bei 299 Euro. Ab 11 Personen greift der Staffelpreis von 259 Euro. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

Wie schnell können wir schulen?

In der Regel innerhalb von 2 bis 3 Wochen nach Ihrer Anfrage. Bei akutem Compliance-Druck geht es schneller. Nach dem Briefing-Gespräch erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden ein Konzept mit Agenda und Lernzielen. Danach stimmen wir die Termine ab. Für reine Online-Formate brauchen wir den kürzesten Vorlauf.

Reicht ein einmaliges Training dauerhaft aus?

Für den Nachweis nach Artikel 4 ja, solange sich Ihr KI-Einsatz nicht wesentlich ändert. Führen Sie neue Werkzeuge ein oder ändern sich die Anwendungsfälle, ist eine Auffrischung fällig. Viele Unternehmen decken das über die KI-Flatrate ab, die monatliche Live-Sessions zum aktuellen Stand enthält.

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